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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2010 - 1 N 65.10   

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https://dejure.org/2010,37400
OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2010 - 1 N 65.10 (https://dejure.org/2010,37400)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2010 - 1 N 65.10 (https://dejure.org/2010,37400)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 1 N 65.10 (https://dejure.org/2010,37400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 45 Abs 1 Nr 2 Brand/KatSchG BB
    Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einem Verkehrsunfall; Halter eines Kraftfahrzeugs; Ermessen; Gesamtschuldner

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 45 Abs 1 Nr 2 Brand/KatSchG BB
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Verkehrsunfall; Feuerwehreinsatz; Kosten; Kostentragungspflicht; Halter eines Kraftfahrzeugs; Ermessen; Gesamtschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2010 - 1 N 65.10
    Mit seinem Vortrag, der Beklagte habe sein Ermessen nicht richtig ausgeübt, außerdem sei die Norm des § 45 Abs. 1 Satz 2 BbgBKG zu unbestimmt, sind ernstliche Richtigkeitszweifel i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht dargelegt (vgl. zum Maßstab ernstlicher Richtigkeitszweifel: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2010 - 1 N 65.10
    Mit seinem Vortrag, der Beklagte habe sein Ermessen nicht richtig ausgeübt, außerdem sei die Norm des § 45 Abs. 1 Satz 2 BbgBKG zu unbestimmt, sind ernstliche Richtigkeitszweifel i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht dargelegt (vgl. zum Maßstab ernstlicher Richtigkeitszweifel: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77).
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